FG Düsseldorf - Beschluss vom 15.02.2007
16 V 4691/06 A(E,U,F)
Normen:
AO § 146 Abs. 6 § 158 § 162 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 814

Aussetzung der Vollziehung; Buchführung; Gastronomie; Gewinnzurechnung; Hinzuschätzung; Schwarzeinkauf; Manipulation; Kassensoftware; Nachkalkulation; Rohgewinnaufschlag; Fremdvergleich; Zeitreihenvergleich - Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Buchführung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 16 V 4691/06 A(E,U,F)

DRsp Nr. 2007/9104

Aussetzung der Vollziehung; Buchführung; Gastronomie; Gewinnzurechnung; Hinzuschätzung; Schwarzeinkauf; Manipulation; Kassensoftware; Nachkalkulation; Rohgewinnaufschlag; Fremdvergleich; Zeitreihenvergleich - Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Buchführung

An der Befugnis zu Hinzuschätzungen bei einem Gastronomiebetrieb bestehen keine ernstlichen Zweifel, wenn beschlagnahmte Unterlagen eines Lieferanten auf umfangreiche Schwarzeinkäufe hinweisen, der Einsatz eines auf Manipulationen geradezu angelegten PC-Kassensystems zu erheblichen Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Anlass gibt und sich aus der Nachkalkulation - u. a. mittels Zeitreihenvergleich - gewichtige Hinweise auf die Unvollständigkeit der Buchführung ergeben.

Normenkette:

AO § 146 Abs. 6 § 158 § 162 ;

Tatbestand:

I.