Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung vom 01.03.2018 gemäß § 22 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung.
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