FG Köln - Beschluss vom 05.06.2024
6 V 538/24
Normen:
AO § 162 Abs. 1 S. 1;

Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts wegen der Zweifel an der Berechtigung der Finanverwaltung zum Erlass des Schätzungsbescheids

FG Köln, Beschluss vom 05.06.2024 - Aktenzeichen 6 V 538/24

DRsp Nr. 2024/9071

Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts wegen der Zweifel an der Berechtigung der Finanverwaltung zum Erlass des Schätzungsbescheids

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller meldete Ende 2019 einen gewerblichen Vertrieb von ...artikeln bei der Stadt A an. Seit ... 2020 betrieb er einen Online-Shop unter dem Namen "B" mit einem Produktsortiment für .... In seinem am 00.00.2020 beim Antragsgegner eingegangenen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gab er an, nicht steuerlich beraten zu sein.