FG Hamburg - Beschluss vom 28.05.2014
4 V 63/14
Normen:
ZK Art. 244; EUBeitrG § 10 Abs. 1;

Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids m Hinblick auf eine existenzgefährdende Insolvenz

FG Hamburg, Beschluss vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 4 V 63/14

DRsp Nr. 2014/12723

Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids m Hinblick auf eine existenzgefährdende Insolvenz

Zur Möglichkeit eines unersetzbaren Schadens gemäß Art. 244 ZK für ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen im Hinblick auf eine existenzgefährdende Insolvenz.

Normenkette:

ZK Art. 244; EUBeitrG § 10 Abs. 1;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Einfuhrabgabenbescheides, mit dem Drittlandszoll (ZollEU) und Antidumpingzoll nacherhoben wird.