FG Hamburg - Beschluss vom 22.11.2006
6 V 124/06
Normen:
AO § 71 ; FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1063

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides wegen Steuerhinterziehung

FG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 6 V 124/06

DRsp Nr. 2007/756

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides wegen Steuerhinterziehung

Es bestehen ernstliche Zweifel, ob es nicht ermessenswidrig ist, den Gesellschafter einer GmbH als Steuerhinterzieher wegen Körperschaftsteuer auf die von der GmbH nicht erklärten Gewinne im Wege der Haftung insoweit in Anspruch zu nehmen, als ihm gleichzeitig die Anrechnung der Körperschaftsteuer bei der Erfassung der nämlichen Gewinne als verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der (eigenen) Einkommensteuer versagt wird.

Normenkette:

AO § 71 ; FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über Haftung wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung.

Der Antragsteller war von Oktober 1995 bis Juli 1999 Gesellschafter der ... Handels GmbH (GmbH). Sein Gesellschaftsanteil betrug 49 v.H.; weiterer Gesellschafter war Herr E mit einem Anteil von 51. v.H. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung von ... (Backwaren), die an Einzelhandelsgeschäfte in Hamburg und Umland verkauft wurden.