FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 10.06.2020
9 V 9266/19
Normen:
FGO § 69 Abs. 3; AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 372

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids; Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH in Liquidation wegen rückständiger Betriebssteuern nebst Zinsen und Säumniszuschlägen; Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen; Anordnung einer Sicherheitsleistung zur Vermeidung von Steuerausfällen

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2020 - Aktenzeichen 9 V 9266/19

DRsp Nr. 2020/11531

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids; Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH in Liquidation wegen rückständiger Betriebssteuern nebst Zinsen und Säumniszuschlägen; Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen; Anordnung einer Sicherheitsleistung zur Vermeidung von Steuerausfällen

Tenor

Die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 30. November 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Mai 2019 wird bis zum Ablauf von einem Monat nach Zustellung einer Entscheidung im Verfahren 9 K 9123/19 ausgesetzt.