I.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Sanktionsbescheides ohne Sicherheitsleistung.
Die Antragstellerin ließ im Januar 1997 insgesamt 18.000 kg Rindfleisch der Marktordnungs-Warenlistennummer 1602 5039 9425 in den Erstattungsveredelungsverkehr überführen und beantragte hierfür die Vorfinanzierung eines der Ausfuhrerstattung entsprechenden Betrages, was der Antragsgegner ihr mit Erstattungsbescheid vom 25.3.1997 gewährte. Das Rindfleisch wurde im Februar 1997 nach Russland ausgeführt.
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