FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 24.08.2016
5 V 5089/16
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2017, 885

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2016 - Aktenzeichen 5 V 5089/16

DRsp Nr. 2016/19546

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2013 vom 27. November 2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung durch den Antragsgegner im Einspruchsverfahren i.H.v. 13.883 € ausgesetzt.

Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung der UmsatzsteuerVorauszahlungen für den Monat Januar 2014 vom 26. November 2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung durch den Antragsgegner im Einspruchsverfahren i.H.v. 2.941 € ausgesetzt.

Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung der UmsatzsteuerVorauszahlungen für den Monat Februar 2014 vom 26. November 2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung durch den Antragsgegner im Einspruchsverfahren i.H.v. 3.459 € ausgesetzt.

Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung der UmsatzsteuerVorauszahlungen für den Monat März 2014 vom 26. November 2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung durch den Antragsgegner im Einspruchsverfahren i.H.v. 3.590 € ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.