FG Niedersachsen - Beschluss vom 07.06.2018
5 V 123/18
Normen:
AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1;

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist

FG Niedersachsen, Beschluss vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 5 V 123/18

DRsp Nr. 2022/17369

Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2009 vom ... 2018 wird in Höhe eines Betrages von ... € bis einen Monat nach Bekanntgabe des Einspruchsbescheides ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Frage, ob der Änderung des Umsatzsteuerbescheides der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegensteht.