Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten im Hauptsacheverfahren, das unter dem Aktenzeichen
Die Antragstellerin betreibt ein Hotel mit Gastwirtschaft in X. Nach einer Außenprüfung für die Jahre 2010 bis 2015 hat der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) am 12.9.2018 geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen. Da es aufgrund der Außenprüfung zu Nachforderungen der Umsatzsteuer gekommen war wurden neben den Steuernachzahlungen auch Nachzahlungszinsen festgesetzt.
Mit Schriftsatz vom 12.10.2018 legte die Antragstellerin durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten "gegen die Umsatzsteuerbescheide (Steuernummer xxx) ... der Jahre 2010 bis einschließlich 2015, jeweils vom 12.9.2018, ... Einspruch ein".
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