FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.10.2007
1 V 1223/07
Normen:
EStG (2002( § 4 Abs. 3 § 7g Abs. 6, 3 § 7g Abs. 4 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 § 69 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 217

Aussetzung der Vollziehung; Nachholung der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG bei einem Überschussrechner; Totalgewinnidentität

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2007 - Aktenzeichen 1 V 1223/07

DRsp Nr. 2007/23636

Aussetzung der Vollziehung; Nachholung der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG bei einem Überschussrechner; Totalgewinnidentität

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Gedanke der Totalgewinnidentität es ermöglicht, die in einem bereits bestandskräftig veranlagten Vorjahr zu Unrecht unterbliebene Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum erfolgswirksam nachzuholen.

Normenkette:

EStG (2002( § 4 Abs. 3 § 7g Abs. 6, 3 § 7g Abs. 4 S. 1 ; FGO § 69 Abs. 3 § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Der Antragsteller ist Rechtsanwalt, der ab dem Jahr 1996 zunächst gewerbliche Einkünfte aus einer Partnervermittlung sowie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei erzielte.