FG Hamburg - Beschluss vom 11.05.2005
II 246/04
Normen:
FGO § 69 ;

Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

FG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2005 - Aktenzeichen II 246/04

DRsp Nr. 2005/11129

Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

1. Die Gefahr von Steuerausfällen kann insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bestehen. Dabei obliegt es dem Finanzamt, die für die Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vorzutragen. 2. Es kann unangemessen sein, die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten. Dabei ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Umstände glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen.

Normenkette:

FGO § 69 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin (Ast) begehrt die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide ohne Sicherheitsleistung.