I.
Streitig ist im Klageverfahren, ob hinsichtlich eines Bügelservices der Antragstellerin Verluste aus Gewerbebetrieb vorliegen.
Mit den jeweiligen Einkommensteuererklärungen wurden folgende Verluste aus Gewerbebetrieb erklärt:
1997:
30.703 DM
1998:
20.494 DM
1999:
15.978 DM
2000:
2.237 DM
Summe:
69.412 DM
Diese Verluste wurden zunächst im Wesentlichen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für die Streitjahre übernommen, die Bescheide ergingen jedoch bezüglich der Einkünfteerzielungsabsicht vorläufig.
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