Die Parteien streiten über die Frage, ob eine Hinterziehung von Vermögensteuer möglich ist, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655 festgestellt hat, dass das Vermögensteuergesetz (VStG) nicht verfassungskonform ist.
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