FG Niedersachsen - Beschluss vom 03.07.2000
1 V 626/99
Normen:
FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 ;

Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

FG Niedersachsen, Beschluss vom 03.07.2000 - Aktenzeichen 1 V 626/99

DRsp Nr. 2000/7774

Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

1. Nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22.06.1995 (2 BvL 37/91) erkannt hat, dass das Vermögensteuergesetz nicht verfassungskonform ist, bestehen ernstliche Zweifel, ob Vermögensteuer hinterzogen werden kann. 2. Es bestehen Zweifel, ob der Straftatbestand objektiv erfüllt ist, da das Vermögensteuergesetz trotz vorübergehender Weitergeltung aus fiskalischen Gründen ein verfassungswidriges Gesetz bleibt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3 ;

Gründe

Die Parteien streiten in der Hauptsache über die Frage, ob die Antragsteller (Ast) vermögensteuerpflichtig waren.