I. Streitig ist ein Schätzungsbescheid über Umsatzsteuer für 2001.
Der Antragsteller erwarb zum 30.3.2001 einen Kiosk-Betrieb in der X-Straße in Hamburg. Mit seiner am 15.4.2002 beim Antragsgegner eingegangenen Umsatzsteuererklärung 2001 erklärte er steuerpflichtige Umsätze zum allgemeinen Steuersatz in Höhe von 38.910,- EURO und zum ermäßigten Steuersatz in Höhe von 47.536,- EURO. Zugleich machte er abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von 13.344,- EURO geltend und errechnete einen Erstattungsanspruch in Höhe von 3.791,01 EURO.
Der Antragsgegner verweigerte der Steueranmeldung die Zustimmung. Statt dessen ordnete er am 12.7.2002 für das Streitjahr eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung an, die mit Prüfungsanordnung vom 25.7.2002 in eine sog. Vollprüfung erweitert wurde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|