BFH - Beschluß vom 07.02.1992
III B 24, 25/91
Normen:
FGO §§ 74, 98 ;
Fundstellen:
BFHE 166, 418
Vorinstanzen:
FG Nürnberg,

Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

BFH, Beschluß vom 07.02.1992 - Aktenzeichen III B 24, 25/91

DRsp Nr. 1996/11309

Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

»Eine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO kann geboten sein, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat.«

Normenkette:

FGO §§ 74, 98 ;
Vorinstanz: FG Nürnberg,
Fundstellen
BFHE 166, 418