Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich mit ihrer beim Finanzgericht (FG) anhängigen Klage gegen den Bescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzministerium) über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung 2002. Mit Beschluss vom 4. August 2003 hat das FG das Klageverfahren zur Durchführung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens ausgesetzt. Nach Abschluss dieses Kontrollverfahrens und gerichtlicher Aufforderung an die Beteiligten zur Stellungnahme hat das FG mit Beschluss vom 9. September 2004 das Klageverfahren wieder aufgenommen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Klägerin, die nicht begründet worden ist.
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