I. Mit ihrer Revision macht die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung der sog. Mindestbesteuerung gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (EStG) geltend. Die Regelung verstoße gegen ihre Grundrechte aus Art. 3 und 14 des Grundgesetzes (GG), gegen das Rückwirkungsverbot sowie gegen das Gebot der Bestimmtheit von Gesetzen, der Verhältnismäßigkeit und der Verschonung des Existenzminimums.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) beantragt, das Revisionsverfahren auszusetzen. Dem hat die Klägerin ausdrücklich widersprochen und um eine Entscheidung in der Sache gebeten.
II. Der Senat hält im Hinblick auf seinen Vorlagebeschluss vom 6. September 2006 XI R 26/04 (BFHE 214, 430, BStBl II 2007, 167; Az. des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- 2 BvL 59/06) eine Aussetzung des Revisionsverfahrens gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auch gegen den Willen der Klägerin für geboten.
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