FG Hessen - Beschluss vom 15.03.2005
6 V 3721/04
Normen:
AO § 119 Satz 1 ; AO § 125 Abs. 1 ; AO § 208 ;

Aussetzung des Verfahrens; Verwertungsverbot; Steuerfahndung; Ermittlungsmaßnahme - Verwertungsverbot bei Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung

FG Hessen, Beschluss vom 15.03.2005 - Aktenzeichen 6 V 3721/04

DRsp Nr. 2005/10720

Aussetzung des Verfahrens; Verwertungsverbot; Steuerfahndung; Ermittlungsmaßnahme - Verwertungsverbot bei Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung

Für die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit einzelner Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung kommt es nur darauf an, ob ihr die ergriffenen Maßnahmen in dem jeweiligen Verfahren zustehen, nicht dagegen darauf, dass die Steuerfahndung auch zu erkennen gibt, in welchem Verfahren sie diese Maßnahmen ergreift.

Normenkette:

AO § 119 Satz 1 ; AO § 125 Abs. 1 ; AO § 208 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin begehrt mit ihrem Antrag die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1991-2000 sowie der Vermögensteuerbescheide auf den 01.01.1992, 01.01.1993 und 01.01.1995.

Die Antragstellerin wurde in 1991 zusammen mit ihrem am 12.11.1991 verstorbenen Ehemann und in den Folgejahren einzeln zur Einkommensteuer veranlagt, nachdem sie Einnahmen aus Versorgungsbezügen, Renten, Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung erklärt hatte.