Das Finanzgericht (FG) setzte in der mündlichen Verhandlung das bei ihm anhängige Verfahren VII 73/91 der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in Sachen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 13. Dezember 1991 durch Senatsbeschluss aus, weil die Kläger gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid 1989 des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) vom 14. Oktober 1992 Einspruch eingelegt hatten. Nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens (Az. VII 21/93) nahm das FG durch Beschluss des Berichterstatters das Klageverfahren gegen den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 unter dem Az. VII 73/91 alt wieder auf.
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