Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldner wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 21. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Die Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Kiel vom 22. Februar 2018 -
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt für die anwaltliche Vertretung der Schuldner 330.000 €.
I.
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