FG Berlin - Beschluss vom 21.06.2007
7 K 7010/07
Normen:
EStG (2007) § 9 Abs. 2 S. 1, 2 § 39a Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 74 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Aussetzung eines die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale betreffenden Klageverfahrens

FG Berlin, Beschluss vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 7 K 7010/07

DRsp Nr. 2007/15530

Aussetzung eines die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale betreffenden Klageverfahrens

Wird im Rahmen der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 (Streichung der Abzugsmöglichkeit für die ersten 20 Entfernungskilometer durch § 9 Abs. 2 S. 1, 2 EStG 2007) geltend gemacht, so kann das Finanzgericht das Klageverfahren im Hinblick auf die bereits beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Normenkontrollverfahren 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07 nach § 74 FGO aussetzen. Die Klägerin hat kein besonderes berechtigtes Interesse daran, dass trotz der bereits beim BVerfG anhängigen Verfahren das Finanzgericht sofort über die streitigen verfassungsrechtlichen Fragen entscheidet.

Normenkette:

EStG (2007) § 9 Abs. 2 S. 1, 2 § 39a Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 74 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Das Verfahren wird entsprechend § 74 Finanzgerichtsordnung - FGO - ausgesetzt.