FG Düsseldorf - Anerkenntnisurteil vom 16.05.2018
4 K 2898/16 VZr
Normen:
AEUV Art. 267;

Aussetzungen eines Verfahrens zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union; Verjährung der Erstattung der Produktionsabgaben im Zuckersektor

FG Düsseldorf, Anerkenntnisurteil vom 16.05.2018 - Aktenzeichen 4 K 2898/16 VZr

DRsp Nr. 2018/7779

Aussetzungen eines Verfahrens zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union; Verjährung der Erstattung der Produktionsabgaben im Zuckersektor

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 des AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist die Erstattung der Produktionsabgaben im Zuckersektor, für die nach der Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben, andere Berechnungen als zuvor vorzunehmen sind, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität nach nationalem Recht und insbesondere unter Anwendung der dort geregelten Verjährung vorzunehmen?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Normenkette:

AEUV Art. 267;

Gründe

I.

Die Klägerin erzeugte Isoglucose.