Das beklagte Finanzamt setzte gegen die Klägerin für Einkommensteuer 1994 und 1996 nebst Solidaritätszuschlag 1996 Aussetzungszinsen in Höhe von zuletzt 375.774 EUR fest. Anlass war ein Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Köln betreffend negative Gewinnfeststellungsbescheide der "A" Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundlagenbescheide für ihre Einkommensteuerfestsetzungen. Für die Zeit der Rechtshängigkeit dieses Verfahrens wurden die Einkommensteuern von der Vollziehung ausgesetzt - indessen weitgehender, als durch den Streitgegenstand vor dem FG Köln veranlasst gewesen wäre.
Die Klage vor dem FG Köln hatte in vollem Umfang Erfolg.
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