Zu 1.: Der BFH bestätigt damit sein Urteil vom 25.7.1995 (STEUER-TELEX 1995, 655).
Zu 2.: Der Schadenersatzcharakter hindert nicht, die Verzugszinsen steuerlich in vollem Umfang als Entgelt für die vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung anzusehen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|