Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 13.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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