BFH - Beschluß vom 19.10.1999
VII B 57/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; ZKDV Art. 95 Abs. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 489

Ausstellung von Ursrungszeugnissen

BFH, Beschluß vom 19.10.1999 - Aktenzeichen VII B 57/99

DRsp Nr. 2000/808

Ausstellung von Ursrungszeugnissen

Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob die Mitteilung der zuständigen Organisation, das bestimmte Ursprungszeugnisse nicht von ihr ausgestellt wurden, für das FG bindend ist. Diese Rechtsfrage ist bereits durch den Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EuGH) geklärt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; ZKDV Art. 95 Abs. 3;

Gründe: