I.
Die Beteiligten streiten über die Mitgliedschaft des Antragstellers in der evangelischen Kirche.
Der Antragsteller wurde am 24. August 1952 evangelisch getauft. Durch Erklärung vom 23. Juni 1999 vor dem zuständigen Amtsgericht A-Stadt trat er rechtswirksam aus der evangelischen Kirche aus. Ob er bereits 1980 aus der Kirche ausgetreten war, ist zwischen den Beteiligten streitig. Jedenfalls hatte die evangelische Kirche ab diesem Zeitpunkt keine Abgaben mehr erhoben.
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