FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 14.03.2003
1 V 2297/02
Normen:
AO (1977) § 152 ; AO (1977) § 5 ; AO (1977) § 109 ; FGO § 102 ;

Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Aussetzung der Vollziehung (Verspätungszuschlag zur ESt 1999)

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 1 V 2297/02

DRsp Nr. 2003/10847

Ausübung des Ermessens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Aussetzung der Vollziehung (Verspätungszuschlag zur ESt 1999)

1. Eine fehlerfreie Ermessensentscheidung nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 setzt voraus, dass das FA seine Entscheidung aufgrund eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. berücksichtigt (hier: Unklarheiten über die Dauer der Fristüberschreitung). 2. Stützt das FA seine Ermessensentscheidung zunächst auf eine siebenmonatige Fristversäumung und übt sein Ermessen in einem während des gerichtlichen Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung wegen der Festsetzung des Verspätungszuschlags ergangenen Schriftsatz für eine dreimonatige Fristversäumung aus, ist zweifelhaft, ob dies nicht eine unzulässige neuerliche Ermessensausübung aufgrund eines anderen Sachverhalts darstellt.

Normenkette:

AO (1977) § 152 ; AO (1977) § 5 ; AO (1977) § 109 ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache wegen eines Verspätungszuschlages zur Einkommensteuer 1999.