OLG Celle vom 15.11.2006
9 U 59/06
Normen:
GmbHG § 47 ;
Fundstellen:
GmbHR 2007, 318
OLGReport-Celle 2007, 58
ZIP 2007, 631

Ausübung des Stimmrechts in einer GmbH durch einen Nichtgesellschafter; Schadensersatzansprüche bei Bestattung einer geschuldeten GmbH

OLG Celle, vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 9 U 59/06

DRsp Nr. 2007/40023

Ausübung des Stimmrechts in einer GmbH durch einen Nichtgesellschafter; Schadensersatzansprüche bei Bestattung einer geschuldeten GmbH

»1. Das Stimmrecht in einer GmbH kann von einem Nichtgesellschafter für einen Gesellschafter ohne Verstoß gegen das Verbot der Stimmrechtsabspaltung nicht nur im Wege direkter Stellvertretung ausgeübt werden, sondern in Einzelfällen auch durch einen Nichtberechtigten, der im eigenen Namen mit Zustimmung des Berechtigten (Legitimationsübertragung) handelt.(2. Die Stimmabgabe durch einen nichtlegitimierten Nichtberechtigten wird durch Genehmigung des Berechtigten wirksam, jedoch zeitlich ohne Rückwirkung (hier: Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH).