FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.06.2000
4 K 131/97
Normen:
AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 1 ; AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 3 ; FGO § 76 Abs. 3 ; FGO § 79b Abs. 3 ; EStG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1043

Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach Ablauf einer Ausschlussfrist nach § 364b AO 1977

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2000 - Aktenzeichen 4 K 131/97

DRsp Nr. 2001/1304

Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach Ablauf einer Ausschlussfrist nach § 364b AO 1977

Das FA hat ein von Ehegatten erstmals im finanzgerichtlichen Verfahren gegen einen Schätzungsbescheid ausgeübtes Wahlrecht zur Durchführung der getrennten Veranlagung auch nach Ablauf der im Einspruchsverfahren nach § 364b Abs. 1 Nr. 1 und 3 AO 1977 gesetzten Ausschlussfrist zu beachten.

Normenkette:

AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 1 ; AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 3 ; FGO § 76 Abs. 3 ; FGO § 79b Abs. 3 ; EStG § 26 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger -Kl- wenden sich gegen die Höhe der durch das Finanzamt -FA- geschätzten Besteuerungsgrundlagen und der darauf beruhenden Festsetzung der Einkommensteuer -ESt- auf ... DM sowie gegen die ablehnende Haltung des FA, anstelle einer Zusammenveranlagung eine getrennte Veranlagung durchzuführen. Außerdem beanstanden die Kl den zusammen mit dem ESt-Bescheid festgesetzten Verspätungszuschlag in Höhe von ... DM.