FG Köln - Urteil vom 04.09.2003
3 K 7676/00
Normen:
AO (1977) § 34 ; AO (1977) § 191 Abs. 1 ; FGO § 102 ; AO (1977) § 69 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 154
GmbHR 2004, 611

Auswahlermessen bei der Haftungsinanspruchnahme mehrerer GmbH-Geschäftsführer

FG Köln, Urteil vom 04.09.2003 - Aktenzeichen 3 K 7676/00

DRsp Nr. 2003/17325

Auswahlermessen bei der Haftungsinanspruchnahme mehrerer GmbH-Geschäftsführer

1. Wer langfristig den Anforderungen, die an einen gewissenhaften Geschäftsführer zu stellen sind, nicht oder nicht mehr entsprechen kann, muss von der Übernahme des Geschäftsführeramts absehen oder es niederlegen.2. Die langfristige Erkrankung eines von mehreren Geschäftsführern ist kein sachgerechtes Auswahlkriterium für die alleinige Inanspruchnahme des oder der nicht erkrankten Geschäftsführer.

Normenkette:

AO (1977) § 34 ; AO (1977) § 191 Abs. 1 ; FGO § 102 ; AO (1977) § 69 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Kläger als einer von zwei Geschäftsführern der FZ-... ... GmbH für nicht abgeführte Umsatzsteuer alleine in Haftung genommen werden durfte.

Der Kläger war neben Herrn ... (F) Gesellschafter-Geschäftsführer der FZ-... GmbH (GmbH). Im August 1997 erlitt F eine Kompressionsfraktur im Brustwirbelbereich; seitdem war er arbeitsunfähig; wegen des genauen Krankheitsbildes wird auf die Anlagen in den Steuerakten Bezug genommen. Sein Amt als Geschäftsführer behielt er bei. Über das Vermögen der GmbH wurde im September 1999 das Insolvenzverfahren eröffnet.