BFH - Beschluss vom 09.09.2009
VII B 11/09
Normen:
AO § 5; ZK Art. 202; ZK Art. 213; ZK Art. 239;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 263
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 319/05

Auswahlermessen der Behörde bzgl. der Inanspruchnahme von einem von mehreren Schuldnern bei einer gesamtschuldnerischen Verpflichtung zur Erfüllung der Abgabenschuld gem. Art. 213 Zollkodex (ZK)

BFH, Beschluss vom 09.09.2009 - Aktenzeichen VII B 11/09

DRsp Nr. 2009/26170

Auswahlermessen der Behörde bzgl. der Inanspruchnahme von einem von mehreren Schuldnern bei einer gesamtschuldnerischen Verpflichtung zur Erfüllung der Abgabenschuld gem. Art. 213 Zollkodex (ZK)

Normenkette:

AO § 5; ZK Art. 202; ZK Art. 213; ZK Art. 239;

Gründe

I.

Anlässlich der Ausreise des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) im Mai 2001 aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in die Schweiz, bei der er auf einem PKW-Anhänger ein auf seinen Arbeitgeber (Fa. I) zugelassenes Kraftfahrzeug mit sich führte, stellte sich im Rahmen der Ausreisekontrolle heraus, dass dieses Kraftfahrzeug im Oktober 2000 schon einmal in die Schweiz zu einer dort ansässigen Vertragswerkstatt verbracht worden war, wo es im Rahmen einer Inspektion zum Teil repariert, zum Teil auch mit Ersatzteilen versehen worden war. Anschließend hatte der Kläger das Kraftfahrzeug für die Fa. I aus der Schweiz abgeholt und in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, ohne eine Zollanmeldung abzugeben.