OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.2020
2 U 1/18 [Kart]
Normen:
EnWG § 47 Abs. 3; VwVfG § 29; BGB § 810; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 88 O (Kart) 45/17

Auswahlkriterien für die Vergabe einer GaskonzessionVerfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen EnergieversorgungVoraussetzungen für einen Anspruch auf AkteneinsichtLanges Zuwarten eines unterlegenen Bieters mit der Wahrnehmung seiner Rechte als schwerwiegender Pflichtverstoß

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2020 - Aktenzeichen 2 U 1/18 [Kart]

DRsp Nr. 2020/9700

Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung Voraussetzungen für einen Anspruch auf Akteneinsicht Langes Zuwarten eines unterlegenen Bieters mit der Wahrnehmung seiner Rechte als schwerwiegender Pflichtverstoß

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 45/17) wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EnWG § 47 Abs. 3; VwVfG § 29; BGB § 810; BGB § 242;

Gründe

I.

1. a. b. 2.