Ausweisung der Umsatzsteuer im Grundstückskaufvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 22 U 67/99
DRsp Nr. 2000/5412
Ausweisung der Umsatzsteuer im Grundstückskaufvertrag
Der Käufer eines Grundstücks hat nur dann Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer, wenn das Grundstücksgeschäft umsatzsteuerpflichtig ist, d.h. wenn der Verkäufer auf die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 a UStG verzichtet hat. Dies ist vom Käufer vorzutragen und zu beweisen.