FG München - Urteil vom 04.10.2017
6 K 3285/14
Normen:
EStG § 4e Abs. 1; EStG § 4e Abs. 3 S. 3; EStG § 6a; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; VAG § 236;
Fundstellen:
BB 2018, 1968
BB 2019, 686
EFG 2018, 1022

Auswirkung der Auflösung einer Pensionsrückstellung auf die sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben bzw. auf die Verteilungsmöglichkeit auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre; Abzugsmöglichkeit von Beiträgen an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben

FG München, Urteil vom 04.10.2017 - Aktenzeichen 6 K 3285/14

DRsp Nr. 2018/5633

Auswirkung der Auflösung einer Pensionsrückstellung auf die sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben bzw. auf die Verteilungsmöglichkeit auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre; Abzugsmöglichkeit von Beiträgen an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben

Normenkette:

EStG § 4e Abs. 1; EStG § 4e Abs. 3 S. 3; EStG § 6a; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; VAG § 236;

Sachverhalt:

Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 1978 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Unternehmensgegenstand der Handel mit Heizungszubehör ist. Das Wirtschaftsjahr weicht nicht vom Kalenderjahr ab.

Streitig ist, in welcher Höhe die Auflösung einer Pensionsrückstellung zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gem. § 4 e Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) führt.