FG Münster, vom 22.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 5143/06968
Auswirkung von Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 49/2003/EG des Rates vom 3.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ZLR) auf die Hinzurechnung von Darlehenszinsen gem. § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) 2002; Auslegung von Art. 1 Abs. 10 ZLR hinsichtlich der Anwendung der Vorschrift durch die Mitgliedstaaten bei Nichtvorliegen der in Art. 3 Buchst. b ZLR genannten Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbundenen Unternehmens
BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - Aktenzeichen I R 30/08
DRsp Nr. 2009/23851
Auswirkung von Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 49/2003/EG des Rates vom 3.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ZLR) auf die Hinzurechnung von Darlehenszinsen gem. § 8 Nr. 1Gewerbesteuergesetz (GewStG) 2002; Auslegung von Art. 1 Abs. 10 ZLR hinsichtlich der Anwendung der Vorschrift durch die Mitgliedstaaten bei Nichtvorliegen der in Art. 3 Buchst. b ZLR genannten Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbundenen Unternehmens
Dem EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Steht Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ABlEU Nr. 1 157, 49) --EU-Zins- und Lizenzrichtlinie (ZLR)-- einer Regelung entgegen, wonach die von einem Unternehmen eines Mitgliedstaates an ein verbundenes Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates gezahlten Darlehenszinsen bei dem erstgenannten Unternehmen der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?
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