BFH - Urteil vom 04.08.2011
III R 22/10
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 04.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 128/08 1136

Auswirkungen einer Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil auf das Kindergeld

BFH, Urteil vom 04.08.2011 - Aktenzeichen III R 22/10

DRsp Nr. 2011/19499

Auswirkungen einer Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil auf das Kindergeld

Die Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil führt nicht zu einem Bezug des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 2; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater von S und C, die sich im Jahr 2006 in Ausbildung befanden. Im Mai 2006 verstarb die Mutter der Söhne, die frühere Ehefrau des Klägers. Zum Nachlass der Erblasserin, an dem die Söhne zu je 3/8 beteiligt waren, gehörten zwei Eigentumswohnungen, Wertpapiere (ca. 140.000 €), Bausparguthaben (ca. 42.000 €), Lebensversicherungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten (ca. 31.000 €).