FG München - Urteil vom 24.03.2016
7 K 1769/15
Normen:
EStG § 1 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 32 Abs. 4;

Auswirkungen einer in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen einkommensteuerlichen Veranlagung auf den Kindergeldanspruch; Nachweis eines inländischen Wohnsitzes als Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld

FG München, Urteil vom 24.03.2016 - Aktenzeichen 7 K 1769/15

DRsp Nr. 2016/8755

Auswirkungen einer in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen einkommensteuerlichen Veranlagung auf den Kindergeldanspruch; Nachweis eines inländischen Wohnsitzes als Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld

Tenor

1.

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26. Mai 2015 und des Ablehnungsbescheids vom 24. November 2014 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für seine Kinder A und B Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe für die Monate Dezember 2012 und Juli bis Dezember 2013 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 70 v.H. und die Beklagte zu 30 v.H.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 32 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld für die Zeiträume August 2012 bis Dezember 2013, September 2014 bis Januar 2015 und Mai bis Juni 2015.