Auswirkungen eines Benennungsverlangens auf die Gewerbesteuer
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2001 - Aktenzeichen 1 K 1959/99
DRsp Nr. 2002/4271
Auswirkungen eines Benennungsverlangens auf die Gewerbesteuer
Die Versagung des einkommensteuerlichen Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO wirkt sich auch dann auf die Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7GewStG) aus, wenn die Zahlungsempfänger als selbstvermarktende Landwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht den Betriebsausgabenabzug für Wareneinkäufe bei Direktvermarktern ("Erzeuger") nach § 160 Abs. 1 Satz 1 AO versagt hat.
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