I. Der Antragsteller hat zwei 1993 und 1995 geborene Kinder und ist seit 2001 geschieden. Die Kinder halten sich zu 65 % bei der Mutter und zu 35 % --an Wochenenden und in den Ferien-- bei ihm auf. Seit Dezember 1996 wurde das Kindergeld für die Kinder an die Mutter ausgezahlt.
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