FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.06.2012
1 K 69/12
Normen:
§ 37 Abs. 5 KStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG;

Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens in jährlichen Raten über einen Zehnjahreszeitraum

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 69/12

DRsp Nr. 2012/22302

Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens in jährlichen Raten über einen Zehnjahreszeitraum

§ 37 Abs. 5 KStG, der in seinem Satz 1 die ratierliche Auszahlung des auf den 31. Dezember 2006 festgestellten Körperschafsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen vorsieht, ist verfassungsgemäß. Das gilt auch unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Beschleunigungs- und Wirtschaftlichkeitsgebote.

Normenkette:

§ 37 Abs. 5 KStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl.) ein Körperschaftsteuerguthaben der ... GmbH (GmbH) zu Recht in jährlichen Raten über einen Zehnjahreszeitraum auszahlt.

Der Kläger (Kl.) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 01. Oktober 2005 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH bestellt. Der Bekl. setzte mit Bescheid vom 09. Oktober 2008 einen Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens auf 1.548,00 EUR fest. Im Abrechnungsteil des Bescheides wurde für 2008 ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 154,80 EUR ermittelt, außerdem wurde für die Jahre 2009 bis 2017 ein jeweils zum 30. September eines Jahres fälliger Auszahlungsbetrag in Höhe von 154,80 EUR errechnet.