Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger behandelte in den Einnahmen-Überschussrechnungen für seine Zahnarztpraxis Zuwendungen zugunsten seiner Arbeitnehmer an eine Unterstützungskasse (U) in Höhe von 38 929 DM (1991) bzw. 38 931 DM (1992) als Betriebsausgaben.
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