Unter den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen des Klägers für Nasenspray im Streitjahr 1996 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|