FG Niedersachsen - Beschluss vom 12.04.2007
11 V 65/07
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 ;

Barlohn; Freigrenze; Sachbezüge; Sachbezugsfreigrenze - Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Warenbezug durch Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers

FG Niedersachsen, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen 11 V 65/07

DRsp Nr. 2007/18716

Barlohn; Freigrenze; Sachbezüge; Sachbezugsfreigrenze - Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Warenbezug durch Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers

Trägt ein Arbeitgeber die Kosten der von den Arbeitnehmern bei einer Tankstelle bezogenen Waren und Dienstleistungen bis zur Höhe von 44 EUR monatlich und können die Arbeitnehmer monatlich nach ihrer Wahl Güter aus allen Warengruppen auf Rechnung des Arbeitgebers beziehen, wendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmern lohnsteuerpflichtigen Barlohn zu, auf die die Sachbezugsfreigrenze keine Anwendung findet. Das ist nicht ernstlich zweifelhaft.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob auf Rechnung der Antragstellerin von mehreren ihrer Arbeitnehmer bei Dritten bezogene Waren Sachbezüge darstellen, für die die Freigrenze von 44 Euro des § 8 Abs. 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt.