I. Streitig ist, ob der Austausch des tarifvertraglich festgelegten Urlaubsgeldanspruchs gegen einen beim Arbeitgeber einzulösenden Warengutschein zur Anwendung des Freibetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb in den Streitjahren (1997 bis 1999) mehrere Möbelhäuser in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Den Arbeitsverhältnissen mit ihren Arbeitnehmern lagen die Tarifverträge für den Einzelhandel in ... zugrunde. Danach betrug das Urlaubsgeld für 1997 1 780 DM, für 1998 1 810 DM und für 1999 1 850 DM.
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