Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines fremden Gebäudes
FG Hamburg, Urteil vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 6 K 150/07
DRsp Nr. 2009/25789
Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines fremden Gebäudes
Kein wirtschaftliches Eigentum bei Aufwendungen auf ein fremdes historisches Gebäude (umfangreiche Sanierung) nach Abschluss eines Mietvertrages über einen Zeitraum von 35 Jahren, der eine Verlängerungsmöglichkeit zu neu ausgehandelten Konditionen und zusätzlich ein Vormietrecht für 'den ersten Vermietungsfall nach Beendigung des Mietverhältnisses', aber keinen Entschädigungsanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses vorsieht.