FG Hamburg - Urteil vom 26.08.2009
6 K 150/07
Normen:
EStG § 10f; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 149

Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines fremden Gebäudes

FG Hamburg, Urteil vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 6 K 150/07

DRsp Nr. 2009/25789

Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines fremden Gebäudes

Kein wirtschaftliches Eigentum bei Aufwendungen auf ein fremdes historisches Gebäude (umfangreiche Sanierung) nach Abschluss eines Mietvertrages über einen Zeitraum von 35 Jahren, der eine Verlängerungsmöglichkeit zu neu ausgehandelten Konditionen und zusätzlich ein Vormietrecht für 'den ersten Vermietungsfall nach Beendigung des Mietverhältnisses', aber keinen Entschädigungsanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses vorsieht.

Normenkette:

EStG § 10f; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aufwendungen nach § 10 f EStG für das Streitjahr 2001.