Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Streitjahre 1981 bis 1983 Verluste aus der Vermietung einer Wohnung der Kläger festzustellen sind.
Der Kläger war bis 1990 bei der "A-KG" angestellt.
Die Kläger beteiligten sich an der von der "A-KG" initiierten und betreuten Bauherrengemeinschaft (BHG) "B", "C-Straße". Sie ließen für sich die Wohnung Nr. . . ., eine von insgesamt 20 Wohnungen, davon 15 Wohnungen im Bauherrenmodell, nebst Garagenstellplatz errichten.
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