FG Hessen - Beschluss vom 28.01.2009
6 V 3404/08
Normen:
EStG § 21 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1;

Baukostenzuschuss; Darlehen; Nachträgliche Umwandlung; Negative Werbungskosten; Einnahme; Vermietung und Verpachtung; Herstellungskosten; Abschreibungsvolumen - Nachträgliche Umwandlung eines Darlehens in einen Baukostenzuschuss

FG Hessen, Beschluss vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 6 V 3404/08

DRsp Nr. 2009/4922

Baukostenzuschuss; Darlehen; Nachträgliche Umwandlung; Negative Werbungskosten; Einnahme; Vermietung und Verpachtung; Herstellungskosten; Abschreibungsvolumen - Nachträgliche Umwandlung eines Darlehens in einen Baukostenzuschuss

1. Die nachträgliche Umwandlung eines bisher zins- und tilgungsfrei gewährten Darlehens in einen verlorenen Baukostenzuschuss mindert grundsätzlich die Herstellungskosten eines Gebäudes. 2. Sind die Herstellungskosten bereits im Rahmen von Abschreibungen in der Vergangenheit teilweise aufgebraucht, ist die Gewährung des Zuschusses soweit er das verbliebene Abschreibungsvolumen übersteigt, als Einnahme zu erfassen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung eines nachträglich in einen Baukostenzuschuss umgewandeltes Darlehen.

Entscheidungsgründe: